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Mail : info@iqontour.com
Internet : www.iqontour.com
Vertreten durch ihren Geschäftsführer Robby Schropp
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Robby Schropp
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1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisende sowie eventuelle Mitreisende, im folgendennur der „Reisende“ genannt, bietet mit seiner Buchungsanfrage dem Reiseveranstalter IQ onTour Ltd., vertreten durch seinen Geschäftsführer Robby Schropp, mit Sitz in Independence 7, 84511 Hurghada, RedSea District, Egypt, im folgenden „iQ onTour“ genannt, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Buchungsanfrage kann schriftlich, mündlich, telefonisch, über die Webseite von iQ onTour oder in anderer geeigneter Form abgegeben werden. Der Reisende bestätigt mit seiner Buchungsanfrage das Einverständnis eventueller Mitreisender mit dieser Anfrage und steht für die sich aus dieser Buchungsanfrage ergebenden vertraglichen Verpflichtungen sowohl für sich selbst als auch für eventuelle Mitreisender vollumfänglich ein.
Ein Reisevertrag zwischen iQ onTour und dem Reisenden kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch iQ onTour an den Reisenden unter der vom Reisenden angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse oder an das für im Namen des Reisenden buchende Reisebüro und Eingang der Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Reisepreises (bzw. mit Eingang der Gesamtzahlung im Falle einer Kurzfristbuchung gemäß Ziffer 2 dieser Bedingungen) auf dem von iQ onTour in der Reisebestätigung genannten Bankkonto zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises / Versicherungsschutz / Rücktritt
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig die Informationen über die von Ihnen entsprechend dieser Geschäftsbedingungen zu leistenden Zahlungen und Zahlungstermine. Für die Zahlungen gelten die folgenden Bedingungen.
Nach Buchungsbestätigung durch iQ onTour ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Reisepreises auf ein von iQ onTour in der Buchungsbestätigung benanntes Bankkonto zu zahlen. Mit Eingang dieser Anzahlung bei iQ onTour gilt der Reisevertrag zwischen iQ onTour und dem Reisenden als abgeschlossen.
Der restliche vereinbarte Reisepreis ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Etwas anderes gilt nur im Falle des Vorbehalts eines Rücktrittsrechtes durch iQ onTour gemäß Ziffer 6 dieser Bedingungen; in diesem Fall ist der restliche vereinbarte Reisepreis erst nach Ablauf dieses Rücktrittsrechtes fällig.
Eine Ausnahme von diesen Regelungen ergibt sich bei Kurzfristbuchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt gebucht werden. Im Falle einer solchen Buchung entfällt die Anzahlung und der gesamte vereinbarte Reisepreis ist sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall gilt der Reisevertrag zwischen iQ onTour und dem Reisenden erst mit Eingang des vollständigen vereinbarten Reisepreises auf dem von iQ onTour benannten Bankkonto als abgeschlossen.
Im Fall einer nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich iQ onTour nach Mahnung mit Fristsetzung das Recht auf Rücktritt vom Reisevertrag und Forderung von Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 8 dieser Bedingungen vor.
Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag vor Antritt der Reise behält sich iQ onTour die Berechnung von Entschädigungszahlungen gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen vor.
3. Leistungen / Änderungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den Webseiten von iQ onTour sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung von iQ onTour.Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder Webseiten von Leistungsträgern wie Hotels sind für iQ onTour nicht verbindlich.
Für mehr als 4 Monate vor Reiseantritt gebuchte Reisen (es zählt das Datum des Vertragsabschlusses) behält sich iQ onTour das Recht auf Preisänderung vor. Eine solche Preisanpassung kann beispielsweise aufgrund von Erhöhungen der Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Genehmigungen) oder starke Änderungen der Wechselkurse erfolgen.Die Preisänderung ist nur im Rahmen der tatsächlich eintretenden Änderung statthaft und wird auf die Reisenden zu gleichen Teilen aufgeteilt.Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.
iQ onTour behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von iQ onTour nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird iQ onTour nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere stellt der eventuelle Tausch von Booten keinen berechtigenden Reisemangel dar. Auch die Verlagerung einer Wüstensafari jeglicher Art in ein anderes Gebiet auf Grund behördlicher Vorschriften und Genehmigungsumstände stellt keinen Reisemangel dar und berechtigt den Reisenden nicht zur Stornierung.
iQ onTour wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über solche Änderungen und über den Änderungsgrund informieren.
Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit iQ onTour in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch iQ onTour geltend zu machen, hierzu wird die Schriftform empfohlen.
Reisebüros oder andere Vertreter von iQ onTour sind nicht zur Bestätigung von Nebenabreden berechtigt. In der Buchungsanfrage abgegebene Wünsche sind solange als unverbindlich und nicht garantiert anzusehen bis eine ausdrückliche Bestätigung durch iQ onTour erfolgt.
4. Beförderungsleistungen
iQ onTour nimmt im Allgemeinen keine Flugbuchungen für den Reisenden vor. Dementsprechend übernimmt iQ onTour keinerlei Verantwortung für eventuelle Verzögerungen oder Änderungen bei Flügen. Der Reisende hat iQ onTour sofort nach Bekanntwerden eventueller für iQ onTour relevanter Reiseverzögerungen zu informieren. Für aufgrund einer Verzögerung durch nicht von iQ onTour zu vertretende Umstände zusätzlich zu erbringende Leistungen behält sich iQ onTour das Recht auf Berechnung dieser Leistungen vor.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von iQ onTour vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. iQ onTour wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Erforderliche Dokumente
Zur Beantragung der für unsere Touren erforderlichen Genehmigungen benötigen wir die in der Reisebestätigung aufgeführten Dokumente, z.B. Kopien der Reisepässe der Teilnehmer (mind. 6 Monate gültig zum Reiseende), internationaler Führerschein, Bestätigung der Auslandskrankenversicherung und die genauen Flugdaten. Diese Unterlagen müssen uns im allgemeinen bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt vorliegen (falls in der Reisebestätigung keine andere Frist genannt wird).
Der nicht fristgerechte Eingang (massgeblich ist der in der Reisebestätigung ausgewiesen Termin) dieser Dokumente kann Auswirkungen auf die Erteilung der vor Ort erforderlichen Genehmigungen haben und daher den Ablauf bzw. die Durchführung der Tour grundsätzlich infrage stellen. In diesen Fällen übernimmt iQ onTour keinerlei Haftung für einen aufgrund fehlender Genehmigungen eventuell veränderten Tourablauf oder sogar für den Totalausfall der Tour. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen (Reisepreis, Mietpreis, Flugkosten, Unterkunftskosten) ist in diesem Fall ausgeschlossen.
7. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist iQ onTour zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet, weitere Forderungen können nicht an iQ onTour gestellt weden.
8. Tauchprogramme, Sport- und Outdoor-Aktivitäten und alle Arten von Safaris
Der Reisende erklärt durch seine Anmeldung, dass aus medizinischen Gründen keine Einwände gegen eine Teilnahme an Tauchkursen, Sport-, Outdoor-Aktivitäten und alle Arten von Safaris bestehen.
Unabhängig von dieser Erklärung muss für die Teilnehme an Tauchprogrammen ein gültiges Tauglichkeitszeugnis mitgeführt werden, das bei Beendigung der Reise nicht älter als 1 Jahr sein darf. Dieses Zertifikat ist ein wesentlicher Bestandteil der Teilnahmebedingungen und auf Anfrage vorzulegen. Außerdem sind ein allgemein anerkanntes, gültiges Tauchbrevet und ein Logbuch mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Während Tauchkursen und Tauchprogrammen sind die Anweisungen der Tauchlehrer und Tauch-Begleiter unbedingt zu befolgen. Zuwiderhandlungen oder fehlende Unterlagen haben den sofortigen Ausschluss von den Tauchaktivitäten aus Sicherheitsgründen und ohne Anspruch auf Leistungsentschädigungzur Folge.
Dies gilt insbesondere auch bei Überschreitung der eingestellten Tauchtiefenbegrenzung. Die maximal zugelassene Tauchtiefe für geübte Taucher mit nachgewiesener abgeschlossener Fortbildung (beispielsweise PADI AOWD oder CMAS**, DTSA**) liegt in der Regel bei 40 Metern. Geringere Tiefengrenzen gelten für weniger geübte Taucher und werden gegebenenfalls vom Basis- und/oder Ereignisleiter definiert werden.
9. Ersatzperson
Nach den sich aus dem Reisevertragsrecht ergebenden gesetzlichen Möglichkeiten verfügt der Reisende über die Möglichkeit zur Benennung einer Ersatzperson, wenn er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. iQ onTour wird für die Umschreibung eines bestehenden Reisevertrages auf eine Ersatzperson eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 59 berechnen. Grundsätzlich sollte für die Umänderung der Unterlagen eine Zeitspanne von mindestens 3 Tagen, in Einzelfällen aufgrund der Erteilung von Genehmigungen auch deutlich mehr, vorgesehen werden.
Durch einen solchen Personenwechsel anfallende zusätzliche Kosten (beispielsweise für die Abänderung von Genehmigungen oder bestehenden Buchungen) werden dem Reisenden zusätzlich verrechnet. iQ onTour lehnt jede Verantwortung für durch einen solchen Personenwechsel eventuell entstehende Verzögerungen (beispielsweise durch eine notwendige Neubeantragung von Genehmigungen) oder Leistungsänderungen (beispielsweise durch fehlende Führerscheine oder Tauch-Leistungsnachweise) ab.
Im Falle der Unmöglichkeit der Erbringung der vereinbarten Leistungen für die Ersatzperson (beispielsweise aufgrund des Nichtvorhandenseins eines Führerscheins oder einer Tauchgenehmigung) kann iQ onTour die Ersatzperson ablehnen.
10. Kündigung des Reisevertrages aus verhaltensbedingten Gründen
iQ onTour kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch iQ onTour nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle einer solchen verhaltensbedingten Kündigung behält iQ onTour den Anspruch auf den Reisepreis.
11. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschlussnicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
Wird der Vertrag nach obigem Absatz gekündigt, so sind im Falle eines im Reisevertrag enthaltenen Fluges eventuelle Mehrkosten für den Rückflug des Reisenden von dem Reisenden zu tragen. Alle anderen durch einen Abbruch der Reise entstehenden Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
12. Rücktrittsgebühren
Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei iQ onTour. Bei einem Rücktritt hat iQ onTour Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, für deren Höhe der Zeitpunkt des Rücktritts vom Reisevertrag maßgeblich ist. iQ onTour macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch mit folgenden Sätzen zu pauschalieren :
bis zu 28 Tage vor Reisebeginn 50%,
zwischen 27 und 14 Tagen vor Reisebeginn 80%,
ab 13 Tagen vor Reisebeginn 100% des vereinbarten Reisepreises.
Die gleichen Entschädigungssätze gelten auch im Fall des Reiserücktrittes durch iQ onTour aufgrund einer nicht erfolgten Zahlung des Reisenden (siehe auch unter Ziffer 2 dieser Bedingungen).
Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamtesofort Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird iQ onTour eventuelle ersparte Aufwendungen durch die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistung an den Kunden erstatten. Eine Garantie auf eine solche Erstattung besteht nicht. Wir weisen darauf hin, dass nicht verwendete Tauchleistungen grundsätzlich nicht erstattet werden können und im vollen Buchungsumfang zu bezahlen sind.
13. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Sicht des Reisenden Mängel auf, so muss iQ onTour unverzüglich über diese Mängel in Kenntnis gesetzt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige nicht erfolgen, so hat dies für den Reisenden zur Folge, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend gemachtwerden können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisenden ist erst dann möglich, wenn er iQ onTour eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt hat, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von iQ onTour verweigert.
Unabhängig von der sofortigen Anzeige eines eventuellen Mangels vor Ort muss der Reisende innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise etwaige Ansprüche direkt bei iQ onTour geltend machen. Für diese Geltendmachung wird die Schriftform empfohlen. Eine Übertragung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.
14. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
iQ onTour ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
15. Haftungsbeschränkung
Vertragliche Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von iQ onTour für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den Reisepreis beschränkt
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Deliktische Haftungsbeschränkung
Die deliktische Haftung von iQ onTour für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
Haftungsausschluss für Fremdleistungen
iQ onTour haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
Trotz besonders sorgfältiger Auswahl und ständiger Aufsicht kann iQ onTour keine Haftung für technische Vollständigkeit, Sicherheitsausrüstung und Zubehör sowie feste Routenwahl und Dienstleistungen an Bord eines Tauchbootes oder Nilkreuzfahrtschiffes oder bei einer Wüstensafari übernehmen.
16. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen.
17. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Bei manchen Reisen (beispielsweise Tauch- oder Motorradtouren) sind bestimmte Versicherungen zwingend notwendig; diese obligatorischen Versicherungen sind aus der Reisebestätigung ersichtlich.
Soweit iQ onTour Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Prämien für eventuell angebotene Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von abgeschlossenen Versicherungsverträgen kann im Allgemeinen nicht zurückgetreten werden.
18. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
19. Widerrufsrecht
Bei den von uns angebotenen Reisen handelt sich um gebündelte Reisen, die verschiedene in einem Reisevertrag zusammengefasste Leistungen enthalten. Ein Widerrufsrecht findet auf diese Reiseverträge keine Anwendung.
20. Veranstaltungsort und Gerichtsstand
Veranstaltungsort ist je nach Reisestart entweder Hurghada oder Kairo, als Gerichtsstand wird in allen Fällen Hurghada als Gesellschaftssitz von iQ onTour Ltd. vereinbart.
Ihr Vertragspartner:
iQ OnTour Ltd.
Independence 7
84511 Hurghada, Red Sea District
Egypt
Telefon : (+20)1227 606 3333
Mail : info@iqontour.com
Internet : www.iqontour.com
Vertreten durch ihren Geschäftsführer Robby Schropp